Die Diözese St. Pölten hat heute, Freitag, 13. März, die weiteren Vorgaben der Bundesregierung zu den Corona-Präventionsmaßnahmen übernommen. Erneut war es notwendig, die Detailbestimmungen mittels Erlass an alle Pfarren und Kirchenrektorate der Diözese St. Pölten zu übermitteln. Der Erlass tritt mit Montag, 16. März 2020 in Kraft.